Lasergeräte für ophthalmologische Praxen (z. B. Excimer-Laser, Yag-Laser) gelten als aktive Medizinprodukte und müssen nach MPBetreibV jährlich sicherheitstechnisch geprüft werden; steuerlich werden sie über acht bis zehn Jahre linear abgeschrieben.

Ophthalmologische Lasergeräte unterliegen als aktive Medizinprodukte der Klasse IIb oder III einer jährlichen sicherheitstechnischen Kontrolle (STK). Steuerlich werden sie über die AfA-Tabelle des BMF über acht Jahre (Nd:YAG-Laser) bis zehn Jahre (Excimer-Laser) abgeschrieben.

Hintergrund

Der Anschaffungspreis ophthalmologischer Lasergeräte liegt je nach Typ zwischen 50.000 und mehreren hunderttausend Euro. Als aktive Medizinprodukte nach MPDG und MPBetreibV müssen diese Geräte regelmäßig gewartet und geprüft werden; der Nachweis ist im Medizinproduktebuch zu dokumentieren. Für die steuerliche Abschreibung gilt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (BMF); ggf. kommt eine Sonder-AfA nach § 7g EStG für kleinere Praxen in Betracht, die eine sofortige Zusatzabschreibung von 20 % im Anschaffungsjahr erlaubt. Anträge auf Investitionszuschüsse (z. B. über KfW oder Bundesländer) müssen vor Kaufbeginn gestellt werden.

Wann gilt das nicht?

Geräte, die ausschließlich im Leasing genutzt werden, sind nicht im Anlagevermögen der Praxis zu aktivieren; die Leasingraten werden direkt als Betriebsausgaben abgesetzt. Für gebrauchte Lasergeräte gelten verkürzte Abschreibungszeiträume entsprechend der Restnutzungsdauer.

Quellen

Ärzteversichert informiert Augenärzte, wie hochwertige Praxisgeräte durch eine Maschinenbruchversicherung und einen umfassenden Praxisschutz abgesichert werden können.

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