Die laufende Pflegereformdiskussion sieht vor, dass Hausärzte stärker in die Pflegebegutachtung einbezogen werden; konkrete neue gesetzliche Fristen für Ärzte sind mit der Pflegereform 2024 noch nicht in Kraft getreten, werden aber für 2026 erwartet.

Mit der Pflegereform 2024 wurden Leistungsbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 erhöht. Für Hausärzte entstehen neue Koordinationspflichten bei der ambulanten Pflege; konkrete Fristen für ärztliche Pflegegutachten sind in den laufenden Reformdiskussionen für 2026 geplant.

Hintergrund

Die Pflegeversicherung steht vor einer strukturellen Reform: Die Beiträge wurden 2023 von 3,05 auf 3,4 % (kinderlos: 4 %) angehoben. Für Ärzte entstehen durch die stärkere Vernetzung von ambulanter Pflege und Hausarztversorgung neue Koordinations- und Dokumentationspflichten. Das geplante Pflegekompetenzgesetz soll Pflegefachkräften mehr Eigenständigkeit geben, was die Rolle des Arztes bei der Pflegeplanung verändert. Hausärzte erhalten ab 2026 voraussichtlich eine eigene Vergütungsposition für Pflegemanagement und Koordination.

Wann gilt das nicht?

Fachärzte ohne hausärztliche Funktion sind von den geplanten Koordinationspflichten nicht unmittelbar betroffen. Krankenhausärzte haben separate Entlassmanagementpflichten nach § 39 Abs. 1a SGB V.

Quellen

Ärzteversichert beobachtet die Pflegereform und informiert Ärzte über Auswirkungen auf Versicherungsschutz und Praxistätigkeit.

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