Eine Pflegezusatzversicherung sollte vor Eintritt des Pflegefalls abgeschlossen werden; übliche Wartezeiten betragen drei bis fünf Jahre, und Leistungen beginnen nach Feststellung eines anerkannten Pflegegrads.

Die meisten Pflegezusatzversicherungen sehen eine allgemeine Wartezeit von drei Jahren vor; Schaden durch Unfall ist häufig von der Wartezeit ausgenommen. Leistungen werden nach Anerkennung des Pflegegrads durch den MDK oder Medicproof ab dem Folgemonat der Feststellung ausgezahlt.

Hintergrund

Die durchschnittliche Versorgungslücke im stationären Pflegefall beträgt 2025 rund 1.500 bis 2.000 Euro monatlich; diese Lücke deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ab. Pflegezusatzversicherungen gibt es als Pflegetagegeld (tägliche Pauschale je Pflegegrad), Pflegekostenversicherung (Erstattung tatsächlicher Kosten) oder Pflegerentenversicherung (lebenslange Rente). Beim Antrag gilt: Je früher der Abschluss, desto niedriger die Prämie; bei Abschluss nach dem 60. Lebensjahr steigen die Beiträge erheblich. Anträge auf Leistungen müssen nach Pflegegradanerkennnung unverzüglich (üblicherweise innerhalb von sechs Wochen) beim Versicherer gestellt werden; rückwirkende Leistungen sind vertragsabhängig und maximal auf drei bis sechs Monate begrenzt. Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen (Pflege-Bahr) wurden 2013 eingeführt; der monatliche Eigenbeitrag beträgt mindestens 10 Euro für eine Förderung von 5 Euro je Monat.

Wann gilt das nicht?

Besteht bei Antragstellung bereits ein Pflegegrad oder eine Pflegebedürftigkeit, lehnen Versicherer den Antrag meist ab oder schließen Vorerkrankungen aus. Bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen decken Pflegebedürftigkeit teilweise mit ab; Doppelversicherungen sind zu prüfen.

Quellen

Ärzteversichert vergleicht Pflegezusatzversicherungen für Ärzte und hilft, die passende Absicherung für den Pflegefall rechtzeitig zu finden.

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