Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen gelten Wartezeiten von in der Regel drei Jahren; ein Wechsel des Anbieters ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende möglich, und Gesundheitsfragen beim Neuantrag können zur Ablehnung führen.
Pflegezusatzversicherungen können üblicherweise mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf gekündigt werden; beim Wechsel zu einem neuen Anbieter beginnen Wartezeiten (meist drei Jahre) neu. Ein Wechsel lohnt sich daher vor allem für jüngere Ärzte ohne Vorerkrankungen.
Hintergrund
Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen sind folgende Fristen und Merkmale entscheidend: allgemeine Wartezeit (meist drei Jahre; bei Unfall entfällt sie), Leistungsbeginn (ab anerkanntem Pflegegrad, meist ab Pflegegrad 2), Meldefrist nach Pflegefall (sechs bis acht Wochen), sowie die Kündigungsfrist (ein Monat zum Vertragsende). Staatlich geförderte Tarife (Pflege-Bahr) bieten vereinfachte Gesundheitsprüfung ohne Risikoausschlüsse, jedoch mit Mindestbeitrag von 10 Euro monatlich und staatlichem Zuschuss von 5 Euro je Monat. Tarife mit kurzer Wartezeit (unter drei Jahren) kosten oft 20 bis 30 % mehr Prämie. Angebote sind gemäß §5 VVG gültig, bis der Versicherer eine Entscheidung mitteilt; die Bindungsfrist für Antragsteller beträgt üblicherweise vier bis sechs Wochen.
Wann gilt das nicht?
Beamte mit Beihilfeanspruch benötigen nur eine beihilfekonforme Restabsicherung; die volle private Pflegezusatzversicherung deckt den beihilfeberechtigten Anteil dann doppelt ab. Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Pflegeklausel hat, sollte Überschneidungen prüfen, bevor er eine eigenständige Pflegezusatzversicherung abschließt.
Quellen
- PKV-Verband
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium für Gesundheit
Ärzteversichert vergleicht Pflegezusatzversicherungen für Ärzte und zeigt, welche Tarife bei Wartezeiten, Leistungshöhe und Prämie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →