Jeder privat Krankenversicherte kann jederzeit ohne Wartezeit in den PKV-Basistarif wechseln; der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt (2025: 918,37 Euro monatlich inklusive Pflegeversicherung).
Der Wechsel in den PKV-Basistarif ist jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich; der Beitrag ist gesetzlich auf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag (2025: ca. 918 Euro monatlich) begrenzt. Bei Hilfebedürftigkeit wird der Beitrag auf die Hälfte reduziert.
Hintergrund
Der PKV-Basistarif nach §152 VAG wurde eingeführt, um PKV-Versicherten ohne ausreichende Mittel eine Grundversorgung zu garantieren. Der Leistungsumfang entspricht dem der GKV; Zusatzleistungen des ursprünglichen Tarifs entfallen. Nach einem Wechsel in den Basistarif kann der Versicherte jederzeit zurück in seinen ursprünglichen Tarif wechseln, sofern er die Beiträge wieder zahlen kann; eine Wartezeit entsteht nicht. Versicherungsunternehmen dürfen im Basistarif keine Risikozuschläge erheben und keine Leistungen ausschließen. Ärzte, die Basistarif-Patienten behandeln, erhalten eine Vergütung nach GKV-Sätzen; Privatliquidation ist nicht möglich. Die Kündigungsfrist für einen Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen PKV-Tarif beträgt drei Monate zum Vertragsende, sofern keine andere Regelung im Vertrag gilt.
Wann gilt das nicht?
GKV-Mitglieder haben keinen Anspruch auf den PKV-Basistarif. Beamte mit Beihilfeanspruch sollten prüfen, ob der Basistarif mit ihrer Beihilferegelung kompatibel ist; in einigen Bundesländern ist die Beihilfefähigkeit des Basistarifs eingeschränkt. Für Auslandsaufenthalte bietet der Basistarif keinen ausreichenden Schutz; ein separater Auslandsschutz ist erforderlich.
Quellen
- PKV-Verband
- Bundesministerium für Gesundheit
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ärzteversichert erklärt Ärzten, wann der Basistarif eine sinnvolle Option ist und wie der Wechsel reibungslos gelingt.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →