Eine Kur auf PKV-Kosten erfordert in aller Regel eine schriftliche Vorab-Genehmigung durch den Versicherer – der Antrag sollte mindestens 6 bis 8 Wochen vor Kurbegin eingereicht werden.
Die Vorab-Genehmigung für eine PKV-Kur muss mindestens 4 bis 6 Wochen vor Antritt beim Versicherer beantragt werden. Der Versicherer muss innerhalb von 3 bis 5 Wochen antworten. Belege sind innerhalb von 12 Monaten nach Kursende einzureichen.
Hintergrund
Medizinische Vorsorgekuren, Reha-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen unterliegen jeweils eigenen Regelungen. Wichtige Fristen:
- Antragstellung: Mindestens 4 bis 8 Wochen vor Kurantritt; viele PKV-Versicherer verlangen ärztliches Attest und Kurempfehlung als Anlage.
- Genehmigungsfrist Versicherer: 3 bis 5 Wochen nach Antragseingang; Schweigen gilt nicht als Genehmigung.
- Wartezeit: Die meisten PKV-Tarife sehen eine Wartezeit von 3 Jahren vor erstmaliger Kurkostenerstattung vor; Ausnahme bei akut medizinisch indizierter Kur.
- Rechnungseinreichung: Innerhalb von 12 Monaten nach Kursende.
- Erneuter Kurantrag: Zwischen zwei PKV-geförderten Kuren müssen in der Regel 3 bis 4 Jahre liegen (tarifabhängig).
- Tagegeld: Sofern eine Verdienstausfallerstattung vereinbart ist, muss diese innerhalb von 4 Wochen nach Kurende beantragt werden.
Wann gilt das nicht?
Ambulante Kuren ohne stationären Aufenthalt werden von vielen Tarifen nicht oder nur anteilig erstattet. Wellness-Aufenthalte ohne ärztliche Verordnung sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Quellen
- PKV-Verband – Kur und Rehabilitation
- VVG § 14 – Fälligkeit der Versicherungsleistung
- BMG – Reha und Kur im deutschen Gesundheitssystem
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