PKV-Kindertarife können ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, wenn das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt beim Versicherer angemeldet wird – nach dieser Frist ist eine Risikoprüfung möglich.

Die Anmeldefrist für PKV-Kindertarife ohne Gesundheitsprüfung beträgt 2 Monate nach der Geburt (§ 198 VVG). Wartezeiten für Zahnersatz und Kur betragen 8 Monate. Beim Übergang in den Erwachsenentarif ab 18 Jahren wird keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt.

Hintergrund

Kinder von PKV-versicherten Ärzten werden in Kindertarifen ohne eigene Risikoprüfung versichert. Wichtige Fristen:

  • Anmeldung ohne Gesundheitsprüfung: 2 Monate nach Geburt (§ 198 VVG); rückwirkend ab Geburt versichert.
  • Wartezeit allgemein: Entfällt bei Anmeldung innerhalb der 2-Monatsfrist.
  • Wartezeit Zahnersatz: 8 Monate, auch bei Neugeborenenversicherung.
  • Übergang in Erwachsenentarif: Mit 18 Jahren; kein erneuter Gesundheitscheck, wenn das Kind durchgehend beim selben PKV-Versicherer versichert war.
  • Ausscheiden aus dem Kindertarif: Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; der Versicherer muss informiert werden.
  • Beitragsrecht Kindertarif: Kinder zahlen einen festen Kinderbeitrag (meist 80 bis 200 Euro/Monat je nach Tarif); keine Altersrückstellungen in der Kindertarifphase.
  • Beitragshöhe nach 21: Steigt der Beitrag deutlich an; geplante Überprüfung des Tarifs empfohlen.

Wann gilt das nicht?

Kinder von GKV-versicherten Elternteilen können in der GKV kostenlos familienversichert sein; eine PKV-Mitgliedschaft ist nicht zwingend erforderlich. Bei Scheidung und Wechsel des Sorgeberechtigten kann die Versicherungspflicht des Kindes neu entstehen.

Quellen

Ärzteversichert vergleicht für Sie die besten PKV-Kindertarife und berät zu optimalen Übergangsstrategien für volljährige Kinder.

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