PKV-Kindertarife können ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, wenn das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt beim Versicherer angemeldet wird – nach dieser Frist ist eine Risikoprüfung möglich.
Die Anmeldefrist für PKV-Kindertarife ohne Gesundheitsprüfung beträgt 2 Monate nach der Geburt (§ 198 VVG). Wartezeiten für Zahnersatz und Kur betragen 8 Monate. Beim Übergang in den Erwachsenentarif ab 18 Jahren wird keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt.
Hintergrund
Kinder von PKV-versicherten Ärzten werden in Kindertarifen ohne eigene Risikoprüfung versichert. Wichtige Fristen:
- Anmeldung ohne Gesundheitsprüfung: 2 Monate nach Geburt (§ 198 VVG); rückwirkend ab Geburt versichert.
- Wartezeit allgemein: Entfällt bei Anmeldung innerhalb der 2-Monatsfrist.
- Wartezeit Zahnersatz: 8 Monate, auch bei Neugeborenenversicherung.
- Übergang in Erwachsenentarif: Mit 18 Jahren; kein erneuter Gesundheitscheck, wenn das Kind durchgehend beim selben PKV-Versicherer versichert war.
- Ausscheiden aus dem Kindertarif: Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; der Versicherer muss informiert werden.
- Beitragsrecht Kindertarif: Kinder zahlen einen festen Kinderbeitrag (meist 80 bis 200 Euro/Monat je nach Tarif); keine Altersrückstellungen in der Kindertarifphase.
- Beitragshöhe nach 21: Steigt der Beitrag deutlich an; geplante Überprüfung des Tarifs empfohlen.
Wann gilt das nicht?
Kinder von GKV-versicherten Elternteilen können in der GKV kostenlos familienversichert sein; eine PKV-Mitgliedschaft ist nicht zwingend erforderlich. Bei Scheidung und Wechsel des Sorgeberechtigten kann die Versicherungspflicht des Kindes neu entstehen.
Quellen
- PKV-Verband – Kindertarife
- VVG § 198 – Neugeborenenversicherung
- BMG – Krankenversicherung für Kinder
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