PKV Open-House-Aktionen (auch Open-Enrollment-Phasen) sind zeitlich streng begrenzte Wechselfenster mit vereinfachten Gesundheitsfragen – Anträge müssen innerhalb des definierten Aktionszeitraums, typisch 4 bis 8 Wochen, eingereicht werden.
Hintergrund
Open-House-Aktionen werden von PKV-Versicherern zur Neukundengewinnung eingesetzt. Sie ermöglichen Versicherten mit Vorerkrankungen, zu günstigeren Konditionen zu wechseln. Relevante Fristen:
- Aktionszeitraum: 4 bis 8 Wochen; wird vom Versicherer festgelegt und beworben.
- Antragseinreichungsfrist: Antrag muss bis zum letzten Tag der Aktion vollständig beim Versicherer eingegangen sein; Poststempel gilt in der Regel nicht.
- Vertragsabschluss: Auch wenn der Antrag fristgerecht eingeht, kann der Versicherer prüfen und ablehnen; bei Aktionen ist die Annahmequote höher als bei normalen Anträgen.
- Kündigungsfrist alter PKV: Wer wechseln möchte, muss gleichzeitig die alte PKV kündigen; 3 Monate Frist zum Vertragsjahrende.
- Koordination: Die Kündigung der alten PKV und der Beginn der neuen PKV müssen nahtlos ineinandergreifen.
- Gesundheitsprüfung: Auch bei Open House gibt es in der Regel 3 bis 5 vereinfachte Gesundheitsfragen; schwere Erkrankungen führen auch dann zur Ablehnung.
Wann gilt das nicht?
Versicherte, die innerhalb derselben PKV bleiben (Tarifwechsel nach § 204 VVG), benötigen keine Open-House-Aktion. Für Neukunden ohne Vorversicherung gelten in der Regel die normalen Antragswege.
Quellen
- PKV-Verband – Wechsel und Tarifoptimierung
- VVG § 204 – Tarifwechsel PKV
- BaFin – PKV-Tarife und Aktionen
Ärzteversichert beobachtet laufend aktuelle Open-House-Aktionen der PKV-Versicherer und informiert Ärzte rechtzeitig über passende Wechselmöglichkeiten.
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