Hintergrund
Benchmarking in der Arztpraxis vergleicht Leistungsmengen, Kosten und Honorare mit Fachgruppendurchschnittswerten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Grundlage dafür sind die Quartalsdaten aus der Abrechnung. GKV-Abrechnungsunterlagen müssen in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Quartalsende bei der KV eingereicht werden; verspätete Einreichungen können zu Kürzungen des Honorars um bis zu 20 Prozent führen. Für interne Benchmarking-Analysen (z. B. Betriebswirtschaftliche Auswertungen/BWA) sind monatliche Fristen für den Steuerberater relevant.
Wann gilt das nicht?
Privatärztliche Liquidation unterliegt keiner KV-Abrechnungsfrist; hier gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Einreichungsfrist. Für Selektivverträge mit einzelnen Kassen können abweichende Fristen vertraglich vereinbart sein.
Quellen
Ärzteversichert hilft Praxisinhabern dabei, ihre Abrechnungs- und Benchmarking-Prozesse optimal aufzustellen und alle Fristen einzuhalten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →