Praxis-Benchmarking setzt voraus, dass Abrechnungsdaten quartalsweise bis spätestens vier Wochen nach Quartalsende vollständig bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht werden.

Hintergrund

Benchmarking in der Arztpraxis vergleicht Leistungsmengen, Kosten und Honorare mit Fachgruppendurchschnittswerten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Grundlage dafür sind die Quartalsdaten aus der Abrechnung. GKV-Abrechnungsunterlagen müssen in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Quartalsende bei der KV eingereicht werden; verspätete Einreichungen können zu Kürzungen des Honorars um bis zu 20 Prozent führen. Für interne Benchmarking-Analysen (z. B. Betriebswirtschaftliche Auswertungen/BWA) sind monatliche Fristen für den Steuerberater relevant.

Wann gilt das nicht?

Privatärztliche Liquidation unterliegt keiner KV-Abrechnungsfrist; hier gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Einreichungsfrist. Für Selektivverträge mit einzelnen Kassen können abweichende Fristen vertraglich vereinbart sein.

Quellen

Ärzteversichert hilft Praxisinhabern dabei, ihre Abrechnungs- und Benchmarking-Prozesse optimal aufzustellen und alle Fristen einzuhalten.

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