Hintergrund
Bewertungsportale wie Jameda, Google Maps oder Doctolib sind für viele Patienten die erste Anlaufstelle bei der Arztsuche. Rufschädigende, unwahre oder nachweislich gefälschte Bewertungen können rechtlich gegen den Portalanbieter vorgegangen werden. Für eine einstweilige Verfügung auf Löschung ist Dringlichkeit erforderlich – diese wird von Gerichten in der Regel nach ein bis zwei Monaten Untätigkeit verneint. Deshalb empfehlen Fachanwälte, innerhalb von 14 Tagen nach Bemerken eine Löschungsaufforderung zu stellen. Der BGH hat 2022 klargestellt (Az. VI ZR 1244/20), dass Portale bei begründeten Hinweisen auf unzulässige Bewertungen zur Überprüfung verpflichtet sind.
Wann gilt das nicht?
Zulässige Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenbehauptungen können nicht gelöscht werden, unabhängig von Fristen. Bewertungen, die aus einem echten Behandlungsverhältnis stammen, sind grundsätzlich zu tolerieren.
Quellen
- Bundesärztekammer: Recht und Medizin
- KBV: Praxis und Kommunikation
- BaFin: Verbraucherschutz digitale Dienste
Ärzteversichert informiert Praxisinhaber über den richtigen Umgang mit Online-Bewertungen und verweist auf geeignete Rechtsschutzversicherungen für Ärzte.
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