Wer seine Arztpraxis um einen weiteren Standort oder Fachbereich erweitern möchte, muss mit Genehmigungsfristen von drei bis sechs Monaten rechnen – von der Antragstellung beim Zulassungsausschuss bis zur Betriebsaufnahme.

Hintergrund

Eine Praxiserweiterung durch Zulassung einer Zweigpraxis oder eines weiteren Vertragsarztsitzes erfordert eine Genehmigung des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung. Anträge müssen vollständig mit allen Nachweisen eingereicht werden; Bearbeitungszeiten betragen in der Regel sechs bis zwölf Wochen. Bauliche Erweiterungen benötigen einen Bauantrag, dessen Bearbeitungszeit je nach Bundesland und Gemeinde zwei bis sechs Monate beträgt. Die Ärztekammer muss über neue Praxisstandorte innerhalb von vier Wochen nach Betriebsaufnahme informiert werden. Für medizinische Geräte (z. B. MRT) können strahlenschutzrechtliche Genehmigungen weitere drei bis sechs Monate in Anspruch nehmen.

Wann gilt das nicht?

Rein kosmetische Umbauten ohne Änderung des Praxisbetriebs erfordern keine KV-Genehmigung. In unterversorgten Gebieten können Zulassungen beschleunigt werden.

Quellen

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Planung von Praxiserweiterungen und informiert über den erforderlichen Versicherungsschutz für neue Standorte.

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