Die Nachfolgeplanung für eine Arztpraxis sollte mindestens drei bis fünf Jahre vor der geplanten Abgabe beginnen, da KV-Ausschreibungsverfahren, Praxisbewertung und steuerliche Optimierung erheblichen Vorlauf benötigen.

Hintergrund

Für Kassenärzte läuft die Nachfolge über den Zulassungsausschuss der KV: Ein Nachfolgeantrag muss mindestens sechs Monate vor dem geplanten Übergabetermin gestellt werden. Wird auf die Zulassung verzichtet, ist eine Ausschreibung über die KV zwingend; das Verfahren dauert drei bis sechs Monate. Steuerlich gilt: Der Veräußerungsgewinn aus dem Praxisverkauf kann nach § 16 EStG begünstigt besteuert werden (Freibetrag 45.000 Euro ab dem 55. Lebensjahr, reduzierter Steuersatz nach § 34 EStG). Hierfür muss die Praxis mindestens sechs Monate vor Veräußerung als freiberufliche Tätigkeit geführt worden sein. Patientenakten müssen nach der Übergabe noch zehn Jahre aufbewahrt werden.

Wann gilt das nicht?

In überversorgten Gebieten kann die KV den Nachfolger ablehnen; dann entfällt die Ausschreibungspflicht und die Praxis wird ohne Nachfolger geschlossen. Privatarztpraxen ohne KV-Zulassung können ohne behördliches Verfahren übergeben werden.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Ärzte auf dem Weg zur Praxisabgabe und informiert über Versicherungslösungen, die in der Übergangsphase relevant werden.

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