Hintergrund
Kassenärzte, die ihre Praxis abgeben möchten, durchlaufen ein geregeltes Verfahren: Der Verzicht auf die Kassenzulassung ist beim Zulassungsausschuss mit einer Frist von drei bis sechs Monaten zu erklären. Anschließend schreibt die KV den Vertragsarztsitz für Nachfolger aus; bis zur Nachfolger-Genehmigung vergehen weitere drei bis sechs Monate. Gesamtvorlauf: mindestens 12 Monate. Vertragsärzte müssen außerdem Patientenakten gemäß § 630f BGB zehn Jahre aufbewahren; nach Praxisauflösung geht diese Pflicht auf den Nachfolger oder – falls keiner vorhanden – auf den bisherigen Inhaber über. Der Kaufvertrag muss notariell beglaubigt und innerhalb von zwei Wochen beim Finanzamt angezeigt werden.
Wann gilt das nicht?
Privatärztliche Praxen ohne KV-Zulassung können ohne behördliches Verfahren und ohne Ausschreibungspflicht übergeben werden. In überversorgten Planungsbezirken kann die KV die Nachfolge ablehnen.
Quellen
Ärzteversichert begleitet Praxisabgaben versicherungsseitig und informiert über Nachhaftungsversicherungen, die nach der Übergabe für vergangene Behandlungsfehler relevant sind.
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