Hintergrund
Die Praxisausfallversicherung sichert den laufenden Betrieb der Arztpraxis ab, wenn der Inhaber durch Krankheit, Unfall oder einen Sachschaden (Feuer, Einbruch) länger ausfällt. Entscheidend ist die Karenzzeit: Sie beträgt je nach Tarif zwischen drei und 42 Tagen. Erst nach deren Ablauf beginnt die Versicherungsleistung. Ein Schaden muss dem Versicherer unverzüglich – in den meisten Allgemeinen Versicherungsbedingungen bedeutet das innerhalb von sieben Tagen – gemeldet werden. Bei krankheitsbedingtem Ausfall muss ein ärztliches Attest beigelegt werden. Die durchschnittliche Tagesleistung beträgt je nach Tarif 300 bis 1.000 Euro; der Leistungszeitraum ist meist auf 12 bis 24 Monate begrenzt.
Wann gilt das nicht?
Kurzzeitige Ausfälle innerhalb der Karenzzeit sind nicht versichert. Vorsätzliche Betriebsunterbrechungen oder behördlich angeordnete Schließungen (z. B. Hygienemängel) sind in vielen Tarifen ausgeschlossen.
Quellen
- GDV: Betriebsunterbrechungsversicherung
- VVG § 30 Schadensanzeige
- Bundesärztekammer: Praxisversicherungen
Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte zur optimalen Karenzzeit und Versicherungssumme bei der Praxisausfallversicherung.
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