Hintergrund
Die Finanzierung einer Praxisübernahme oder Neugründung umfasst Kaufpreis, Umbaukosten und Betriebsmittelkredit. Spezialisierte Apothekerbanken und Ärztekreditprogramme (z. B. KfW, NRW.BANK) bieten günstige Konditionen. Die Bearbeitungszeit für einen Praxiskredit beträgt je nach Bank sechs bis zwölf Wochen – einschließlich Bonitätsprüfung, Businessplan-Analyse und Sicherheitenbewertung. Kreditangebote haben eine Bindungsfrist von vier bis sechs Wochen; danach müssen Konditionen neu verhandelt werden. Steuerlich können Praxisinvestitionen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (medizinische Geräte: fünf bis acht Jahre, Baumaßnahmen: 33 Jahre). Sonderabschreibungen nach § 7g EStG (bis 40 Prozent im Anschaffungsjahr) können genutzt werden.
Wann gilt das nicht?
Leasingmodelle für medizinische Geräte umgehen die klassische Bankfinanzierung und haben eigene Laufzeiten. Förderkredite (KfW, Bürgschaftsbank) haben eigene Antragsfristen und -verfahren.
Quellen
- KfW: Förderprodukte für Heilberufe
- BMF: Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG
- Bundesärztekammer: Praxisgründung und Finanzierung
Ärzteversichert informiert Ärzte über Risikoschutz bei der Praxisfinanzierung – von der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur Risikolebensversicherung als Kreditsicherheit.
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