Wer eine Arztpraxis gründen möchte, muss den Zulassungsantrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Start stellen; die Berufshaftpflichtversicherung muss vor dem ersten Behandlungstag abgeschlossen sein.

Hintergrund

Die Praxisgründung umfasst mehrere parallel laufende Verfahren. Das KV-Zulassungsverfahren dauert drei bis sechs Monate; vollständige Unterlagen (Approbationsurkunde, Facharztanerkennung, Berufshaftpflichtnachweis, Praxisraumnachweis) müssen rechtzeitig vorgelegt werden. Die Ärztekammer muss innerhalb von vier Wochen nach Praxisöffnung informiert werden. Das Finanzamt erwartet die Betriebsanmeldung binnen eines Monats nach Gründung. Strahlenschutz- oder Hygienegenehmigungen für spezielle Geräte benötigen drei bis sechs Monate zusätzliche Vorlaufzeit. Die Berufshaftpflichtversicherung muss spätestens zum ersten Behandlungstag wirksam sein; ohne sie darf keine Kassenzulassung ausgestellt werden.

Wann gilt das nicht?

Reine Privatpraxen ohne GKV-Zulassung brauchen kein KV-Verfahren. In unterversorgten Gebieten können Zulassungen beschleunigt erteilt werden.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Praxisgründung und stellt sicher, dass alle Versicherungen rechtzeitig und lückenlos in Kraft treten.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →