Hintergrund
Die Praxisgründung umfasst mehrere parallel laufende Verfahren. Das KV-Zulassungsverfahren dauert drei bis sechs Monate; vollständige Unterlagen (Approbationsurkunde, Facharztanerkennung, Berufshaftpflichtnachweis, Praxisraumnachweis) müssen rechtzeitig vorgelegt werden. Die Ärztekammer muss innerhalb von vier Wochen nach Praxisöffnung informiert werden. Das Finanzamt erwartet die Betriebsanmeldung binnen eines Monats nach Gründung. Strahlenschutz- oder Hygienegenehmigungen für spezielle Geräte benötigen drei bis sechs Monate zusätzliche Vorlaufzeit. Die Berufshaftpflichtversicherung muss spätestens zum ersten Behandlungstag wirksam sein; ohne sie darf keine Kassenzulassung ausgestellt werden.
Wann gilt das nicht?
Reine Privatpraxen ohne GKV-Zulassung brauchen kein KV-Verfahren. In unterversorgten Gebieten können Zulassungen beschleunigt erteilt werden.
Quellen
- KBV: Niederlassung und Gründung
- Bundesärztekammer: Praxisgründung
- SGB V § 95 Vertragsärztliche Versorgung
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