Bei der Praxisübernahme muss der Zulassungsantrag spätestens sechs Monate vor dem geplanten Übernahmedatum beim Zulassungsausschuss der KV eingereicht werden; die steuerliche Ummeldung beim Finanzamt muss innerhalb eines Monats nach Übernahme erfolgen.

Hintergrund

Eine Praxisübernahme setzt den erfolgreichen Abschluss des KV-Ausschreibungsverfahrens voraus. Der Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt muss vollständig sechs Monate vor dem geplanten Start beim Zulassungsausschuss eingehen. Nach Genehmigung durch den Zulassungsausschuss muss die Praxis innerhalb von drei Monaten den Betrieb aufnehmen, sonst erlischt die Zulassung. Die zuständige Ärztekammer muss innerhalb von vier Wochen nach Übernahme über den neuen Praxisinhaber informiert werden. Das Finanzamt ist über die Betriebsübernahme spätestens innerhalb von vier Wochen zu unterrichten. Alle laufenden Versicherungsverträge der Praxis (Inventar, Berufshaftpflicht) müssen auf den neuen Inhaber umgeschrieben oder neu abgeschlossen werden.

Wann gilt das nicht?

Bei Übernahme einer reinen Privatpraxis ohne GKV-Zulassung entfällt das KV-Verfahren. In Sonderbedarfszulassungen kann das Verfahren beschleunigt werden.

Quellen

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