Hintergrund
Ärzte mit hohem Einkommen investieren zunehmend in Private-Equity-Fonds als Beimischung zur Altersvorsorge. Diese Fonds haben feste Laufzeiten von meist sieben bis zwölf Jahren, davon eine Investitionsphase von drei bis fünf Jahren. Kapital ist in dieser Zeit gebunden und kann nicht flexibel abgerufen werden. Steuern auf Gewinne aus PE-Beteiligungen fallen in der Regel bei Auflösung des Fonds an; der Gewinn unterliegt dem Teileinkünfteverfahren (40 Prozent steuerfrei bei Kapitalgesellschaftsbeteiligungen über 1 Prozent). Bei Direktbeteiligungen an Arztpraxen durch Private-Equity-Gesellschaften mit über 25 Millionen Euro Transaktionsvolumen besteht eine Meldepflicht beim Bundeskartellamt.
Wann gilt das nicht?
Börsennotierte Beteiligungsunternehmen (Listed PE) können jederzeit veräußert werden. Bei Beteiligungen unter 5.000 Euro entfällt der bürokratische Aufwand der steuerlichen Sondermeldung.
Quellen
- BaFin: Kapitalanlagerecht für Privatanleger
- BMF: Teileinkünfteverfahren
- Bundesärztekammer: Arztpraxis und Investoren
Ärzteversichert berät vermögende Ärzte zu diversifizierten Anlagestrategien und informiert über Risiken bei illiquiden Beteiligungen.
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