PKV-Versicherte müssen eine Psychotherapie vor Beginn beim Versicherer genehmigen lassen; die Bearbeitungsfrist der PKV beträgt in der Regel fünf bis zehn Werktage nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Hintergrund

Anders als in der GKV ist in der PKV eine vorherige Genehmigung für ambulante Psychotherapie häufig vertraglich vorgeschrieben. Ohne Genehmigung riskieren Versicherte, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der Antrag muss mit ärztlichem Attest und Therapiebericht des Psychotherapeuten vor Beginn eingereicht werden. Die Genehmigung gilt meist für ein Stundenkontingent (z. B. 25 Sitzungen); bei Überschreitung ist eine Verlängerungsbeantragung spätestens fünf Wochen vor Ablauf des genehmigten Kontingents erforderlich. Werden Sitzungen ohne Genehmigung durchgeführt, kann die PKV die Erstattung ablehnen. Für stationäre Psychotherapie gilt eine Krankenhauseinweisungspflicht und eine separaten Genehmigungsprozess.

Wann gilt das nicht?

In PKV-Tarifen ohne Genehmigungsvorbehalt (z. B. Soforttarife) können Leistungen direkt abgerechnet werden. Bei akuten psychiatrischen Notfällen entfällt die Genehmigungspflicht.

Quellen

Ärzteversichert unterstützt PKV-versicherte Ärztinnen und Ärzte bei der Klärung von Leistungsansprüchen und Genehmigungsverfahren ihrer privaten Krankenversicherung.

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