Hintergrund
Versicherungsvermittler und -berater sind nach § 61 VVG zu einer anlassbezogenen Beratung und Dokumentation verpflichtet. Das Beratungsprotokoll muss Bedarfsanalyse, empfohlene Produkte und Begründung enthalten. Es ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach dem Gespräch zu übermitteln. Kunden haben das Recht, dem Inhalt des Protokolls zu widersprechen. Für den Abschluss eines Vertrages gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 bis 30 Tagen (je nach Versicherungsart nach § 8 VVG). Beschwerden gegenüber Versicherungsvermittlern können beim zuständigen IHK-Schlichter oder der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann eingereicht werden; die Beschwerdefrist beträgt in der Regel zwei Jahre nach Bekanntwerden des Streitgrundes.
Wann gilt das nicht?
Für Versicherungsmakler gelten gegenüber Versicherungsvertretern unterschiedliche Haftungsmaßstäbe. Beratungsfreie Onlineabschlüsse (Direktversicherungen) unterliegen nicht der VOB-Dokumentationspflicht.
Quellen
- VVG § 61 Beratungs- und Dokumentationspflichten
- BaFin: Versicherungsvermittler
- GDV: Versicherungsombudsmann
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