Für die Anschaffung radiologischer Geräte (Röntgen, CT, MRT) muss die Strahlenschutzgenehmigung vor der Inbetriebnahme vorliegen; die Bearbeitungszeit durch die zuständige Behörde beträgt drei bis sechs Monate.

Hintergrund

Radiologen und andere Ärzte, die ionisierende Strahlung einsetzen, benötigen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) eine behördliche Genehmigung vor Inbetriebnahme. Die Antragstellung sollte mindestens sechs Monate vor dem geplanten Betriebsbeginn erfolgen. Fachkundige Strahlenschutzbeauftragte müssen vor Inbetriebnahme benannt und ihre Qualifikation nachgewiesen werden. Geräteversicherungen (Maschinenbruchversicherung) müssen vor der ersten Inbetriebnahme abgeschlossen sein; MRT-Geräte mit Wiederbeschaffungswerten von 500.000 bis über einer Million Euro erfordern hohe Versicherungssummen. Die Genehmigung ist regelmäßig (alle fünf Jahre) zu erneuern; technische Änderungen am Gerät müssen unverzüglich der Behörde gemeldet werden.

Wann gilt das nicht?

MRT-Geräte ohne ionisierende Strahlung benötigen keine Strahlenschutzgenehmigung, unterliegen aber dem Medizinproduktegesetz (MDR) und den CE-Anforderungen.

Quellen

Ärzteversichert berät Radiologen zu passenden Geräte- und Betriebsversicherungen und unterstützt bei der Absicherung kostspieliger Investitionen.

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