Die Rechtsschutzversicherung für Ärzte gilt erst nach einer Wartezeit von drei Monaten; Rechtsstreitigkeiten müssen unverzüglich nach Kenntnis gemeldet werden, da sonst Deckungsschutz verloren gehen kann.

Hintergrund

Ärzte benötigen Rechtsschutz für verschiedene Bereiche: Berufsrechtsschutz (Auseinandersetzungen mit KV, Ärztekammer, Behörden), Arbeitsrechtsschutz (Streitigkeiten mit Mitarbeitern) und privatrechtlichen Rechtsschutz (Mietrecht, Privatstreitigkeiten). Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten; für Berufsrechtsschutz können abweichende Wartezeiten gelten. Sobald ein Rechtsfall absehbar ist oder eingetreten ist, muss die Meldung unverzüglich erfolgen. Verspätete Meldungen können zur Kürzung oder Ablehnung der Deckung führen. Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist nach Eintritt eines Schadenfalls möglich (Sonderkündigungsrecht nach § 92 VVG), aber taktisch in der Regel nachteilig.

Wann gilt das nicht?

Für Streitigkeiten, die bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren (Vorschäden), besteht kein Versicherungsschutz. Der Strafrechtsschutz ist in manchen Tarifen auf Vergehen der Fahrlässigkeit beschränkt.

Quellen

Ärzteversichert berät Medizinerinnen und Mediziner zum optimalen Rechtsschutz und zeigt, welche Deckungsbereiche für Arztpraxen besonders relevant sind.

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