Ergeht ein Prüfbescheid der KV wegen überhöhter Verordnungskosten (Wirtschaftlichkeitsprüfung), beträgt die Widerspruchsfrist vier bis sechs Wochen nach Zustellung des Bescheids – bei Versäumnis wird der Regress bestandskräftig.

Hintergrund

Kassenärzte, deren Verordnungskosten den Fachgruppendurchschnitt um mehr als 25 Prozent übersteigen, geraten in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenkassen und KV. Liegt die Überschreitung über 50 Prozent, erfolgt in der Regel automatisch ein Regressbescheid. Die Widerspruchsfrist nach Zugang des Bescheids beträgt vier bis sechs Wochen; danach wird der Bescheid bestandskräftig und die Rückforderung wird vollstreckt. Regressbeträge können mehrere tausend bis zehntausend Euro betragen. Ärzte sollten schon im laufenden Quartal ihre Verordnungsquoten im Praxis-Controlling prüfen. Nach § 106 SGB V verjähren Regressforderungen nach vier Jahren.

Wann gilt das nicht?

Verordnungen in besonderen Fallkonstellationen (schwere Erkrankungen, spezialisierte Praxen) können mit Praxisbesonderheiten begründet und vom Regress ausgenommen werden. Privatärztliche Verordnungen unterliegen nicht der KV-Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Quellen

Ärzteversichert informiert Praxisinhaber über Rechtsschutzversicherungen, die auch KV-Regressverfahren abdecken.

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