Die Rentenlücke bei Ärzten ergibt sich aus der Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der zu erwartenden Versorgungswerksrente; typischerweise beläuft sie sich auf 30 bis 50 Prozent des letzten Einkommens.
Ärzte sollten ihre Rentenlücke spätestens ab dem 40. Lebensjahr systematisch schließen, da der Kapitalaufbau mit zunehmendem Alter deutlich teurer wird. Nachzahlungsmöglichkeiten in das Versorgungswerk sind zeitlich begrenzt und sollten frühzeitig genutzt werden.
Hintergrund
Durch das lange Studium (Regelstudienzeit Medizin: 12 Semester) und die Facharztweiterbildung (3 bis 7 Jahre) beginnen Ärzte später mit der Beitragszahlung als andere Berufsgruppen. Die durchschnittliche Versorgungswerksrente liegt nach Angaben der Bundesärztekammer bei rund 2.500 bis 4.000 Euro monatlich, abhängig von der eingezahlten Beitragssumme. Um die Lücke zu schließen, stehen Instrumente wie Rürup-Rente, Basisrente, Betriebliche Altersvorsorge und private Kapitalanlage zur Verfügung. Nachzahlungen in das Versorgungswerk sind in der Regel nur innerhalb bestimmter Fristen möglich; die Satzungen der einzelnen Versorgungswerke variieren.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr hohem Einkommen, die konsequent privat vorsorgen, können die Rentenlücke auch ohne Nachzahlungen schließen. Für Klinikärzte mit zusätzlichen Einnahmen aus Liquidationsrecht oder Nebentätigkeit stellt sich die Versorgungssituation ebenfalls besser dar. Wer in ein günstigeres Land auswandert, hat möglicherweise einen geringeren Absicherungsbedarf.
Quellen
Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, ihre individuelle Rentenlücke zu berechnen und mit passgenauen Lösungen zu schließen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →