Die Risikolebensversicherung leistet ab dem ersten Versicherungstag im Todesfall; eine gesetzliche Wartezeit existiert nicht, jedoch sehen viele Tarife eine Suizidwartezeit von 3 Jahren vor.

Im Leistungsfall muss der Todesfall unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Monaten, beim Versicherer gemeldet werden. Die Versicherungssumme wird in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach vollständigen Unterlagen ausgezahlt.

Hintergrund

Für Ärzte, die eine Praxis kaufen oder gründen, verlangen Banken regelmäßig eine Risikolebensversicherung als Sicherheit für den Praxiskredit; übliche Darlehensbeträge liegen zwischen 200.000 und 800.000 Euro. Nach § 150 VVG hat der Versicherer nach Eingang des vollständigen Todesfallnachweises die Versicherungssumme unverzüglich zu zahlen. Die Laufzeit sollte mindestens der Kreditlaufzeit entsprechen; üblich sind 15 bis 30 Jahre. Bei Praxisabgabe und Kreditablösung kann die Police entweder weiterlaufen oder beitragsfrei gestellt werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht nach § 8 VVG gilt auch hier.

Wann gilt das nicht?

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen können zur Leistungsfreiheit führen, wenn der Arzt Vorerkrankungen verschwiegen hat. Stirbt der Versicherungsnehmer durch eine nicht versicherte Ursache (z. B. Krieg), ist der Versicherer leistungsfrei. Besteht eine betriebliche Gruppenversicherung über den Arbeitgeber, kann auf eine Einzelpolice verzichtet werden.

Quellen

Ärzteversichert zeigt Ärzten, wie sie die Risikolebensversicherung optimal in ihre Gesamtabsicherung integrieren.

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