Beim Abschluss eines Robo-Advisor-Vertrags gilt ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht; nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag bindend, eine Kündigung ist jedoch jederzeit möglich.

Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Robo-Advisor-Konten können in der Regel ohne Mindestlaufzeit und ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden; die Abrechnung der Kapitalertragsteuer (25 % Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) erfolgt automatisch durch den Anbieter.

Hintergrund

Robo-Advisor sind digitale Vermögensverwaltungsplattformen, die nach einer Risikoeinschätzung (Anlegerprofil) automatisiert in ETF-Portfolios investieren. Für Ärzte mit hohem Einkommen bietet sich ein Robo-Advisor für den mittel- bis langfristigen Vermögensaufbau an; empfohlener Anlagehorizont sind mindestens 5 bis 7 Jahre. Bei einem Depot von 100.000 Euro berechnen die meisten Anbieter Jahresgebühren von 0,5 bis 1,0 % des verwalteten Vermögens. Steuerlich gilt: Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer; der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro (ab 2023) pro Person. Verluste aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden (Verlustverrechnungsbeschränkung).

Wann gilt das nicht?

Bei institutionellen Anlagebeträgen ab 500.000 Euro lohnt sich häufig ein klassischer Vermögensverwalter mit individueller Strategie mehr als ein Robo-Advisor. Wer steuerliche Gestaltungen vornehmen möchte (z. B. Verlustverrechnungen zwischen verschiedenen Depots), benötigt aktive Beratung. Für die Altersvorsorge über Rürup oder betriebliche Altersvorsorge sind Robo-Advisor meist nicht geeignet.

Quellen

Ärzteversichert gibt Ärzten einen neutralen Überblick über digitale Anlageoptionen und deren rechtliche Rahmenbedingungen.

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