Bei Verlust von Praxisschlüsseln muss der Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 bis 72 Stunden, beim Versicherer gemeldet werden; gleichzeitig sind Anzeige bei der Polizei und unverzüglicher Schlossaustausch empfehlenswert.
Die Schlüsselversicherung deckt Kosten für den Austausch von Schlössern, Schließanlagen und ggf. Zutrittskontrollsystemen nach Schlüsselverlust. Versicherungssummen liegen typischerweise zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Ohne Meldung des Verlustes innerhalb der Frist kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Hintergrund
Arztpraxen verfügen oft über komplexe Schließanlagen mit Generalschlüsseln, die im Verlustfall einen vollständigen Austausch erforderlich machen; die Kosten liegen je nach Anlage bei 5.000 bis 30.000 Euro. Die Schlüsselversicherung ist meist als Zusatzbausteine der Praxisinhaltsversicherung oder separater Tarif erhältlich. Sie greift bei Schlüsselverlust durch Abhandenkommen (nicht durch vorsätzliche Handlungen des Versicherungsnehmers). Elektronische Zutrittssysteme und Transponder sind ebenfalls versicherbar; die Versicherungsbedingungen sollten dies explizit umfassen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt 3 Jahre.
Wann gilt das nicht?
Bei grobfahrlässigem Schlüsselverlust (z. B. Schlüssel unbeaufsichtigt gelassen) kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Mitarbeiterschlüssel, die von Angestellten verloren werden, sind ebenfalls gedeckt, sofern der Praxisinhaber als Versicherungsnehmer auftritt. Bei vorsätzlicher Weitergabe an Dritte entfällt der Versicherungsschutz.
Quellen
Ärzteversichert hilft Praxisinhabern, den optimalen Versicherungsschutz für ihre Schließanlagen zu finden.
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