Bei der Sofortrente gilt ein 30-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss; nach Ablauf dieser Frist ist der eingezahlte Einmalbetrag nicht mehr rückforderbar und wird lebenslang verrentet.

Die Sofortrente beginnt unmittelbar nach der Einmaleinzahlung mit der monatlichen Rentenzahlung. Steuerlich wird nur der Ertragsanteil besteuert, der sich nach dem Einstiegsalter richtet (z. B. 18 % bei Rentenbeginn mit 65 Jahren). Das Widerrufsrecht beträgt bei Lebensversicherungen nach § 8 VVG 30 Tage.

Hintergrund

Die Sofortrente eignet sich besonders für Ärzte, die kurz vor dem Ruhestand stehen und größere Summen (z. B. aus Praxisverkauf oder Erbschaft) sofort in eine lebenslange Rente umwandeln möchten. Typische Einmalbeträge liegen zwischen 100.000 und 500.000 Euro. Bei einem Einmalbetrag von 300.000 Euro und einem Rentenstart mit 65 Jahren kann eine monatliche Rente von ca. 800 bis 1.200 Euro erzielt werden (je nach Tarif und Überschüssen). Die Rentenhöhe ist von Beginn an garantiert; Überschussbeteiligungen können die Rente erhöhen. Eine Kapitalwahlrecht-Option ermöglicht den Rückkauf innerhalb bestimmter Fristen (häufig 5 bis 10 Jahre).

Wann gilt das nicht?

Jüngere Ärzte unter 55 Jahren profitieren mehr von fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Wachstumspotenzial als von der Sofortrente. Wer eine hohe Erbschaft oder Praxisverkaufserlös in liquider Form benötigt, sollte die Sofortrente nicht wählen, da das Kapital gebunden ist. Bei vorzeitigem Tod kann eine Rentengarantiezeit (5 bis 20 Jahre) vereinbart werden.

Quellen

Ärzteversichert hilft Ärzten, die optimale Verrentungsstrategie für größere Kapitalbeträge zu finden.

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