Die Sterbegeldversicherung sieht in den meisten Tarifen eine Wartezeit von 2 bis 4 Jahren vor, in der zwar Beiträge gezahlt werden, die volle Versicherungssumme aber noch nicht fällig wird; bei Unfalltod entfällt die Wartezeit häufig.

Im Todesfall muss die Sterbegeldversicherung spätestens innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod beim Versicherer gemeldet werden. Die Versicherungssumme wird nach Vorlage der Sterbeurkunde und des Erbscheins (oder einer Vollmacht) in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen ausgezahlt.

Hintergrund

Die Sterbegeldversicherung ist eine kapitalbildende Lebensversicherung mit geringer Versicherungssumme (typisch: 3.000 bis 15.000 Euro), die die Bestattungskosten abdecken soll. Für Ärzte ist sie im Vergleich zu einer Risikolebensversicherung weniger relevant; sie kann jedoch als ergänzende Absicherung für ältere Familienangehörige sinnvoll sein. Die Auszahlung unterliegt der Erbschaftsteuer, sofern die Versicherungssumme zusammen mit anderen Erbschaftsmassen die Freibeträge übersteigt. Beiträge zur Sterbegeldversicherung sind als Versicherungsaufwendungen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen begrenzt absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit ausreichender Risikolebensversicherung oder Vermögen benötigen keine gesonderte Sterbegeldversicherung. Bei gesetzlich Versicherten gab es bis 2003 eine Sterbegeldleistung der GKV; diese wurde abgeschafft und ist nicht wiederherstellbar. Für Ärzte im Beamtenstatus (Hochschulkliniken) gelten beamtenrechtliche Versorgungsleistungen, die Bestattungskosten teilweise abdecken.

Quellen

Ärzteversichert berät, ob eine Sterbegeldversicherung in der individuellen Absicherungsstrategie sinnvoll ist.

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