Die kostenfreie Familienversicherung in der GKV endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres; Medizinstudenten müssen sich dann innerhalb von 3 Monaten als studentische GKV-Mitglieder pflichtversichern.
Die studentische Pflichtversicherung in der GKV gilt bis zur Vollendung des 14. Semesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Der Beitrag beträgt 2025 rund 115 Euro monatlich (ermäßigter Satz). Nach dem Studium muss innerhalb von 3 Monaten in den regulären Versicherungsstatus gewechselt werden.
Hintergrund
Medizinstudenten haben wegen der langen Studienzeit (Regelstudienzeit 12 Semester plus Praktisches Jahr) oft das Problem, dass sie die Altersgrenze von 25 Jahren noch im Studium überschreiten. Ab dem 25. Geburtstag endet die beitragsfreie Familienversicherung; es beginnt die Studentenversicherungspflicht in der GKV. Die studentische GKV gilt nur bis zum Ende des Semesters, in dem das 14. Fachsemester abgeschlossen wird, oder bis zum 30. Lebensjahr. Wer nach dem Studium als Arzt angestellt wird, fällt automatisch in die Pflichtversicherung nach dem Arbeitnehmerstatus, sofern das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro) nicht überschreitet. Für PKV-wechselwillige Assistenzärzte gilt: Wechsel von GKV zur PKV ist nur möglich, wenn das Einkommen die JAEG dauerhaft überschreitet.
Wann gilt das nicht?
Medizinstudenten, die das 30. Lebensjahr vor dem 14. Semester erreichen, können nicht mehr in der studentischen GKV bleiben und müssen in die freiwillige GKV oder PKV wechseln. Bei BAföG-Bezug sind besondere Regelungen zur Beitragspflicht zu beachten. Ärzte in der Famulatur oder im PJ bleiben studentisch versichert, sofern die Altersgrenzen eingehalten werden.
Quellen
Ärzteversichert berät Medizinstudenten und Berufseinsteiger, welche Krankenversicherungsform optimal zu ihrer Situation passt.
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