In der urologischen Praxis müssen Geräte für Urodynamik, Endoskopie und Stoßwellenlithotripsie jährlich nach den einschlägigen Richtlinien und Herstellervorgaben gewartet und geprüft werden.

Urologen sind verpflichtet, quartalsweise Qualitätssicherungsmaßnahmen nach den KBV-Richtlinien nachzuweisen. Abrechnungsfristen für Kassenleistungen entsprechen dem EBM-Quartalsrhythmus (Einreichung innerhalb von 4 Wochen nach Quartalsende). Für spezifische Leistungen (z. B. Brachytherapie) gelten gesonderte Genehmigungspflichten.

Hintergrund

Die urologische Praxis unterliegt neben den allgemeinen Praxispflichten fachspezifischen Qualitätssicherungsanforderungen der KBV. Für interventionelle urologische Eingriffe (z. B. Harnröhrendilatation, Zystoskopie) gelten strenge Hygieneanforderungen nach KRINKO-Empfehlungen; Endoskope müssen nach jeder Anwendung aufbereitet und dokumentiert werden. Die Aufbereitung flexibler Endoskope muss nach RKI-Empfehlungen validiert und für 10 Jahre dokumentiert werden. Für PSA-Tests und prostataspezifische Leistungen gelten besondere Aufklärungspflichten. Die Genehmigung zur Durchführung von Brachytherapie erfordert eine regelmäßige Rezertifizierung.

Wann gilt das nicht?

Urologen ohne eigene Geräte und ohne operative Eingriffe unterliegen vereinfachten Hygiene- und Prüfpflichten. Bei Gemeinschaftspraxen teilen sich die Inhaber die Prüfpflichten; Verantwortlichkeiten müssen klar geregelt sein. Für Klinikurologen übernimmt die Klinik die meisten Prüf- und Dokumentationspflichten.

Quellen

Ärzteversichert informiert urologische Praxisinhaber über fachspezifische Versicherungsrisiken und deren Absicherung.

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