Ärzte in den 40ern befinden sich in der wichtigsten Vermögensaufbauphase; steuerliche Jahresfristen (31. Dezember) für Rürup-Beiträge und IAB sollten konsequent genutzt werden, denn noch 20 bis 25 Jahre vor dem Ruhestand macht jede eingesparte Steuer einen großen Unterschied.
Ärzte ab 45 Jahren sollten jährlich prüfen, ob bestehende Versicherungen ausreichend sind, da neue BU-Abschlüsse nach 45 Jahren erheblich teurer werden und Vorerkrankungen häufiger auftreten. Rürup-Beiträge können bis zu 29.344 Euro jährlich steuerfrei eingezahlt werden; bei 42 % Grenzsteuersatz ergibt das eine Steuerersparnis von bis zu 12.300 Euro pro Jahr.
Hintergrund
In den 40ern erreichen die meisten Ärzte ihr Einkommensmaximum; damit steigen auch die Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung. Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 200.000 Euro kann jährlich gebildet werden. Die konkrete Rentenlücke sollte spätestens mit 45 berechnet werden; die Versorgungswerksauskunft gibt Aufschluss über den aktuellen Stand der Anwartschaft. Immobilieninvestitionen in den 40ern profitieren noch von einem 30-jährigen Abschreibungshorizont (2 % p.a. bei Wohnimmobilien). Steuerlich optimierte Praxisübergabe kann mit einem Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren geplant werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit hohem Schuldenstand (z. B. laufende Praxisfinanzierung) sollten zunächst Schulden tilgen, bevor aggressiv Vermögen aufgebaut wird. Bei absehbarer Praxisübergabe in 10 Jahren verändert sich die Anlagestrategie hin zu mehr Liquidität. Ärzte, die planen, im Ausland zu arbeiten, sollten internationale Steueraspekte berücksichtigen.
Quellen
Ärzteversichert begleitet Ärzte in den 40ern bei der strategischen Optimierung ihres Vermögensaufbaus und der Ruhestandsvorbereitung.
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