Ärzte in den 50ern sollten die Praxisabgabe 5 bis 10 Jahre im Voraus planen; ab dem 55. Lebensjahr steht der einmalige steuerliche Veräußerungsfreibetrag von 45.000 Euro zur Verfügung.

Ab 55 Jahren kann beim Praxisverkauf ein einmaliger Freibetrag von 45.000 Euro nach § 16 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden. Die Versorgungswerksrente kann frühestens ab 63 Jahren bezogen werden; ein vorzeitiger Bezug mindert die Rente dauerhaft. Steuerliche Nachholmöglichkeiten (z. B. Rürup-Sonderbeiträge) sollten in den verbleibenden Jahren maximiert werden.

Hintergrund

In den 50ern verändert sich die Finanzstrategie: Weg von maximalem Wachstum hin zur Sicherung des Erreichten. Die Asset Allocation sollte schrittweise sicherer werden (Umschichtung von Aktien in Anleihen und Immobilien). Der Praxisverkaufspreis hängt stark von der Qualität der Übergabevorbereitung ab; ein professioneller Praxisberater kann den Erlös erheblich steigern. Die letzten 10 Jahre vor dem Ruhestand sind ideal für maximale Rürup-Beiträge, da der Steuersatz noch hoch ist und die Rentenzahlungen im Ruhestand zu einem niedrigeren Steuersatz anfallen. Wichtige Frist: Beantragung der Versorgungswerksrente 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die noch 15 bis 20 Jahre arbeiten möchten, können weiterhin in Wachstumsinvestments investieren. Bei schlechter Gesundheit sollte die Strategie auf Liquiditätssicherung und niedrigen Kapitaleinsatz ausgerichtet werden. Wer durch Kauf eines Praxisgebäudes gebunden ist, muss den Verkauf separat planen.

Quellen

Ärzteversichert unterstützt Ärzte in den 50ern bei der optimalen Ruhestandsvorbereitung und Praxisübergabe.

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