Ein systematischer Versicherungscheck sollte für niedergelassene Ärzte mindestens alle 3 Jahre erfolgen; bei wesentlichen beruflichen Veränderungen (Praxisgründung, Facharztanerkennung, neue Tätigkeiten) sollte er unmittelbar durchgeführt werden.

Ein Versicherungscheck umfasst die Prüfung aller relevanten Verträge: Berufshaftpflicht, BU-Versicherung, Praxisinhalt, Cyberversicherung, Altersvorsorge und Krankenversicherung. Besonders wichtig ist die Prüfung der Deckungssummen in der Berufshaftpflicht: Empfohlene Mindestdeckung für operative Fächer beträgt 5 Millionen Euro je Schadenereignis. Kündigungsfristen bei Jahresverträgen betragen meist 3 Monate zum Ablauftermin.

Hintergrund

Ein Versicherungscheck für Ärzte ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein regelmäßiger Prozess. Typische Prüfpunkte: Sind alle aktuellen Tätigkeiten in der Berufshaftpflicht versichert? Stimmt die BU-Absicherung mit dem aktuellen Einkommen überein? Sind neue Praxisgeräte in der Inhaltsversicherung erfasst? Ist eine Cyberversicherung vorhanden? Anlass für einen sofortigen Check: Eintritt in eine BAG oder MVZ, Aufnahme von ästhetischen oder operativen Leistungen, Änderung der Beschäftigungsform, Heirat oder Geburt eines Kindes (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit). Laufzeiten und Verlängerungsklauseln (automatische Verlängerung um 1 Jahr) sollten im Kalender vermerkt sein, damit Kündigungsfristen nicht versäumt werden.

Wann gilt das nicht?

Für angestellte Ärzte ohne eigene Praxis reduziert sich der Check auf persönliche Vorsorge (BU, Krankenversicherung, Altersvorsorge); betriebliche Versicherungen trägt der Arbeitgeber. Ärzte, die gerade erst eine umfassende Beratung hatten und keine Veränderungen in Beruf oder Lebenssituation haben, müssen nicht sofort erneut prüfen.

Quellen

Ärzteversichert führt strukturierte Versicherungschecks für Ärzte in allen Karrierephasen durch und zeigt konkreten Handlungsbedarf auf.

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