Ein systematischer Versicherungscheck sollte für niedergelassene Ärzte mindestens alle 3 Jahre erfolgen; bei wesentlichen beruflichen Veränderungen (Praxisgründung, Facharztanerkennung, neue Tätigkeiten) sollte er unmittelbar durchgeführt werden.
Ein Versicherungscheck umfasst die Prüfung aller relevanten Verträge: Berufshaftpflicht, BU-Versicherung, Praxisinhalt, Cyberversicherung, Altersvorsorge und Krankenversicherung. Besonders wichtig ist die Prüfung der Deckungssummen in der Berufshaftpflicht: Empfohlene Mindestdeckung für operative Fächer beträgt 5 Millionen Euro je Schadenereignis. Kündigungsfristen bei Jahresverträgen betragen meist 3 Monate zum Ablauftermin.
Hintergrund
Ein Versicherungscheck für Ärzte ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein regelmäßiger Prozess. Typische Prüfpunkte: Sind alle aktuellen Tätigkeiten in der Berufshaftpflicht versichert? Stimmt die BU-Absicherung mit dem aktuellen Einkommen überein? Sind neue Praxisgeräte in der Inhaltsversicherung erfasst? Ist eine Cyberversicherung vorhanden? Anlass für einen sofortigen Check: Eintritt in eine BAG oder MVZ, Aufnahme von ästhetischen oder operativen Leistungen, Änderung der Beschäftigungsform, Heirat oder Geburt eines Kindes (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit). Laufzeiten und Verlängerungsklauseln (automatische Verlängerung um 1 Jahr) sollten im Kalender vermerkt sein, damit Kündigungsfristen nicht versäumt werden.
Wann gilt das nicht?
Für angestellte Ärzte ohne eigene Praxis reduziert sich der Check auf persönliche Vorsorge (BU, Krankenversicherung, Altersvorsorge); betriebliche Versicherungen trägt der Arbeitgeber. Ärzte, die gerade erst eine umfassende Beratung hatten und keine Veränderungen in Beruf oder Lebenssituation haben, müssen nicht sofort erneut prüfen.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
Ärzteversichert führt strukturierte Versicherungschecks für Ärzte in allen Karrierephasen durch und zeigt konkreten Handlungsbedarf auf.
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