Die Versorgungslücke sollte spätestens ab dem 40. Lebensjahr berechnet werden, um ausreichend Zeit für Gegenmaßnahmen zu haben; nach wesentlichen Einkommens- oder Lebensänderungen ist eine Neuberechnung unmittelbar erforderlich.
Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem gewünschten Ruhestandseinkommen und den zu erwartenden Leistungen aus Versorgungswerk, gesetzlicher Rente (falls vorhanden) und privater Vorsorge. Typisch für Ärzte: Das Versorgungswerk deckt etwa 60–70 % des letzten Nettoeinkommens; der Rest muss durch private Vorsorge geschlossen werden. Je früher die Lücke berechnet wird, desto geringer sind die monatlichen Sparbeiträge.
Hintergrund
Für Ärzte ist die Versorgungslückenberechnung besonders wichtig, da sie über das Versorgungswerk der Ärzteversorgung und nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind. Das Versorgungswerk zahlt im Regelalter eine Altersrente; die Höhe hängt von den eingezahlten Beiträgen ab (Regelbeitrag: Beitragsbemessungsgrenze × Beitragssatz des jeweiligen Versorgungswerks). Typische Lückenquellen: frühzeitige Berufsunfähigkeit (keine volle Rentenanwartschaft aufgebaut), niedrige Beitragszeiten in Ausbildung und Assistenzarztzeit, Teilzeitphasen durch Elternzeit. Maßnahmen zum Schließen der Lücke: freiwillige Höherbeiträge im Versorgungswerk, Rürup-Rente (steuerlich absetzbar bis 27.566 Euro/Jahr für Ledige, 2026), betriebliche Altersvorsorge. Spätestens 10 Jahre vor dem geplanten Renteneintritt sollte die finale Versorgungsplanung abgeschlossen sein.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr hohen freien Vermögen (Immobilien, Wertpapiere) haben ggf. keine relevante Versorgungslücke. Angestellte Krankenhausärzte können zusätzlich Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, die die Lücke reduzieren.
Quellen
Ärzteversichert erstellt individuelle Versorgungslückenanalysen und zeigt konkrete Vorsorgestrategien für Ärzte in allen Karrierephasen.
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