Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt; es wird die gesamte Ehezeit berücksichtigt. Das Versorgungswerk muss innerhalb von 3 Monaten nach Anfrage des Gerichts eine Auskunft über die Anwartschaftshöhe erteilen.

Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften im Versorgungswerk der Ärztekammer geteilt; der ausgleichsberechtigte Ehepartner erhält ein eigenes Konto beim Versorgungswerk (interne Teilung) oder eine Übertragung in die GRV (externe Teilung). Bei kurzen Ehen (unter 3 Jahren) kann auf Antrag der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Widerspruchsfrist gegen den Versorgungsausgleichsbeschluss: 1 Monat.

Hintergrund

Das Versorgungswerk der Ärztekammer ist ein berufsständisches Versorgungssystem; im Scheidungsfall gelten die allgemeinen Regeln des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG). Die Teilung erfolgt in der Regel intern: Der ausgleichsberechtigte Ehepartner wird Mitglied im Versorgungswerk des Arztes; damit reduziert sich die spätere Rentenanwartschaft des Arztes dauerhaft. Bei sehr großen Anwartschaftsunterschieden kann das Gericht eine externe Teilung in die gesetzliche Rentenversicherung anordnen; dies ist für den Arzt ungünstiger, da die Bewertungsmaßstäbe abweichen. Eine Ehevertragsklausel (notariell beurkundet) kann den Versorgungsausgleich einschränken oder ausschließen; dies ist nur vor oder bei Eheschließung (oder bei Scheidungsfolgenvereinbarung) möglich. Empfehlenswert: Nach Scheidung sofort die Versorgungswerksauskunft einholen und ggf. Mehrbeiträge zur Auffüllung der Anwartschaft leisten.

Wann gilt das nicht?

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften bis 2017 (vor der Ehe für alle) und unverheirateten Paaren findet kein gesetzlicher Versorgungsausgleich statt; dies muss vertraglich geregelt sein. Ausländische Versorgungssysteme werden gesondert behandelt.

Quellen

Ärzteversichert berät Ärzte zu den Auswirkungen einer Scheidung auf die Versorgungswerksanwartschaft und möglichen Ausgleichsstrategien.

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