Schäden durch Mitarbeiterbetrug oder -unterschlagung müssen bei der Vertrauensschadenversicherung innerhalb von 6 Monaten nach Entdeckung gemeldet werden; bei Versäumnis der Meldefrist kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ablehnen.
Die Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern (Unterschlagung, Diebstahl, Betrug). Für Arztpraxen relevant: Abrechnungsbetrug durch MFA, Kassendiebstahl, Manipulation von Patientendaten. Typische Deckungssummen: 50.000 bis 250.000 Euro; die Prämie richtet sich nach der Mitarbeiterzahl. Die Rückwärtsversicherung deckt nur Schäden ab Versicherungsbeginn; ältere Schäden sind ausgeschlossen.
Hintergrund
Vertrauensschäden in Arztpraxen und Kliniken sind häufiger als angenommen: Unterschlagung aus der Kasse, falsche Abrechnung durch MFA oder Manipulation im Warenwirtschaftssystem können erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Die Vertrauensschadenversicherung schließt diese Lücke, die weder die Berufshaftpflicht noch die Betriebshaftpflicht abdecken. Wichtige Fristen: Die Schadenmeldung muss innerhalb von 6 Monaten nach Entdeckung erfolgen; die strafrechtliche Anzeige ist zwar keine Pflicht, aber für die Versicherungsleistung oft hilfreich. Nach Ausscheiden eines Mitarbeiters besteht in der Regel noch eine Nachhaftungsfrist von 12 Monaten für während der Beschäftigung begangene Handlungen. Neue Mitarbeiter sollten unverzüglich in den Versicherungsschutz einbezogen werden; bei größeren Praxen empfiehlt sich eine namentliche Mitarbeiterliste.
Wann gilt das nicht?
Schäden durch externe Dritte (Einbrecher, Betrüger ohne Anstellungsverhältnis) sind durch die Einbruchdiebstahlversicherung oder Betriebshaftpflicht zu regulieren. Für Schäden durch Geschäftsführer gilt die D&O-Versicherung. Wenn kein Vorsatz des Mitarbeiters vorliegt (grobe Fahrlässigkeit), greift die Vertrauensschadenversicherung nicht.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
Ärzteversichert empfiehlt Arztpraxen mit mehr als 3 Mitarbeitern den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung als wichtigen Baustein des betrieblichen Versicherungsschutzes.
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