Eine Praxisvertretung muss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) unverzüglich, spätestens vor Beginn der Vertretung gemeldet werden; die maximale Vertretungsdauer ohne Genehmigung beträgt in den meisten KV-Bezirken 3 Monate pro Jahr.
Der Vertretungsarzt muss entweder eine eigene Berufshaftpflicht mitbringen oder durch die Berufshaftpflicht des vertretenen Praxisinhabers mitversichert sein; Letzteres ist mit dem Versicherer vorab zu klären. Bei einer Vertretungsdauer über 3 Monate ist eine Genehmigung der KV erforderlich; die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. Vertretungen durch nicht approbierte Ärzte (z. B. Studenten) sind unzulässig und versicherungsrechtlich nicht abgesichert.
Hintergrund
Praxisinhaber, die krank oder im Urlaub sind, dürfen sich von einem Vertretungsarzt vertreten lassen. Die Vertretung ist meldepflichtig bei der KV; die Meldung sollte die Dauer, den Namen und die Approbation des Vertreters umfassen. Versicherungsrechtlich gibt es zwei Modelle: Der Vertretungsarzt bringt seine eigene Berufshaftpflicht mit (einfachste Lösung) oder der Praxisinhaber erweitert seinen Versicherungsschutz auf den Vertreter (mit Zustimmung des Versicherers). Bei längeren Abwesenheiten (z. B. Elternzeit des Praxisinhabers) empfiehlt sich ein formeller Anstellungsvertrag mit eigenem Haftpflichtschutz. Die Haftung für Behandlungsfehler des Vertretungsarztes trifft grundsätzlich den Vertretungsarzt; der Praxisinhaber haftet für Organisationsverschulden. Honorarabrechnungen während der Vertretung laufen über die KV-Zulassung des vertretenen Arztes.
Wann gilt das nicht?
Bei einer Gemeinschaftspraxis (BAG) übernehmen die Partnerärzte automatisch die Vertretung; eine gesonderte KV-Meldung ist in der Regel nicht nötig. Für Honorarärzte in Kliniken gelten abweichende Meldepflichten.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Ärzteversichert klärt für Praxisinhaber und Vertretungsärzte, welche Versicherungslösung im konkreten Fall passt und was bei der KV-Meldung zu beachten ist.
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