Die Facharztanerkennung muss nach Abschluss der Weiterbildungszeit bei der Ärztekammer beantragt werden; die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen. Die Weiterbildungszeiten sind in der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer festgelegt und betragen je nach Fachgebiet 4 bis 6 Jahre.

Nach Anerkennung als Facharzt muss die Berufshaftpflicht unverzüglich auf das neue Fachgebiet angepasst werden; die Prämien und Deckungssummen unterscheiden sich erheblich je nach Fachgebiet (z. B. Allgemeinmedizin vs. Chirurgie). Eine rückwirkende Anpassung der Berufshaftpflicht ist in der Regel nicht möglich; daher sollte die Anpassung sofort nach Anerkennung erfolgen. Fortbildungspflicht nach Facharztanerkennung: 250 CME-Punkte je 5 Jahre.

Hintergrund

Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer regelt Inhalt, Dauer und Abschluss der Facharztweiterbildung. Die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer wird von den Landesärztekammern umgesetzt; regionale Abweichungen sind möglich. Wichtig für die Versicherung: Während der Weiterbildung ist der Arzt als Assistent in der Regel durch die institutionelle Haftpflicht des Krankenhauses oder der Praxis abgedeckt; nach Niederlassung als Facharzt ist eine eigene Berufshaftpflicht erforderlich. Die Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation dauert in Deutschland 3 bis 12 Monate; während dieser Zeit gilt eine eingeschränkte Berufserlaubnis. Zusatzbezeichnungen (z. B. Notfallmedizin, Palliativmedizin) verlängern die Weiterbildungszeit um weitere 6 bis 24 Monate.

Wann gilt das nicht?

EU-Ärzte können ihre Facharztanerkennung in Deutschland über das EU-Anerkennungsverfahren (schneller) beantragen. Für Weiterbildungen in Sondergebieten (z. B. Handchirurgie, Intensivmedizin) gelten eigene Spezialisierungszeiten zusätzlich zur Basisweiterbildung.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Übergang vom Assistenzarzt zum Facharzt und sorgt für die rechtzeitige Anpassung des Versicherungsschutzes.

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