Schäden an der versicherten Immobilie müssen der Wohngebäudeversicherung unverzüglich, in der Regel innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden; bei verspäteter Meldung kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementargefahren. Bei An- und Umbauten (z. B. Praxisräume im Haus) muss der Versicherer unverzüglich informiert werden; sonst besteht das Risiko der Unterversicherung. Die Versicherungssumme muss dem aktuellen Neuwert entsprechen; eine Wertanpassungsklausel (gleitende Neuwertversicherung) verhindert Unterversicherung. Kündigung beim Immobilienverkauf: Die Versicherung geht auf den Käufer über; Kündigung ist innerhalb von 1 Monat nach Eigentumsübergang möglich.
Hintergrund
Ärzte, die ihre Praxis in eigenen Räumlichkeiten betreiben oder über Immobilien als Kapitalanlage verfügen, benötigen eine umfassende Gebäudeversicherung. Besonderheit für Praxisräume im Wohngebäude: Die Nutzung als Praxis muss dem Gebäudeversicherer angezeigt sein; gewerbliche Nutzung kann die Prämie erhöhen oder besondere Deckungsklauseln erfordern. Die Elementarschadenversicherung (Überschwemmung, Erdrutsch) ist seit 2021 bundesweit empfohlen; sie ist in vielen Standardpolicen nicht enthalten und muss separat eingeschlossen werden. Beim Kauf einer Praxisimmobilie muss die bestehende Gebäudeversicherung innerhalb von 1 Monat nach Eigentumsübergang geprüft und ggf. angepasst werden. Bei Leerstand der Praxis (z. B. bei Praxisaufgabe) sind besondere Leerstandsklauseln zu vereinbaren; normaler Versicherungsschutz gilt oft nur für bewohnte/genutzte Gebäude.
Wann gilt das nicht?
Gemietete Praxisräume unterliegen nicht der Gebäudeversicherungspflicht des Mieters; für den Gebäudeschutz ist der Vermieter zuständig. Für Arztpraxen in Gewerbegebäuden gilt die Gebäudeversicherung des Eigentümers; der Arzt ist für den Praxisinhalt (Inventarversicherung) selbst verantwortlich.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
Ärzteversichert prüft den Gebäudeversicherungsschutz von Praxisimmobilien und Wohnobjekten und zeigt, ob Elementarschutz und Neuwertklauseln ausreichend sind.
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