Eine professionelle Zahnarztpraxis-Bewertung (Gutachten) sollte 12 bis 18 Monate vor der geplanten Praxisübergabe in Auftrag gegeben werden; die Zulassungsbeantragung beim Zulassungsausschuss der KZV dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Die Bewertung einer Zahnarztpraxis erfolgt nach der Ertragswertmethode oder dem modifizierten Substanzwertverfahren; der ideelle Wert (Patientenstamm, Goodwill) macht oft 50–70 % des Kaufpreises aus. Für den Käufer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht vor dem ersten Behandlungstag zwingend; eine Risikoprüfung durch den Versicherer dauert 2 bis 4 Wochen. Kaufpreiszahlungen und Finanzierungen sollten mit dem Berufshaftpflichtversicherer abgestimmt sein.

Hintergrund

Die Bewertung einer Zahnarztpraxis ist komplex: Neben dem Materiellen (Inventar, Geräte, Immobilie) ist der immaterielle Wert (Patientenstamm, Mitarbeiterstruktur, Lage) entscheidend. Wichtige Fristen bei der Praxisübergabe: Kaufvertrag sollte mindestens 6 Monate vor Übergabe notariell beurkundet sein; KZV-Zulassung muss vor Betriebsaufnahme vorliegen. Für die Versicherung gilt: Beim Kauf einer Zahnarztpraxis müssen alle bestehenden Haftpflicht-, Inventar- und Elektronikversicherungen übernommen oder neu abgeschlossen werden; Lücken im Versicherungsschutz dürfen nicht entstehen. Der Verkäufer benötigt eine Nachhaftung aus seiner Berufshaftpflicht für alle Behandlungen während seiner Tätigkeit (mindestens 10 Jahre Nachhaftungsfrist empfohlen). Für Praxiskredite ist die Bank oft die Lebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung als Sicherheit zu benennen.

Wann gilt das nicht?

Bei einer reinen Geräteveräußerung ohne Patientenstammübernahme ist keine Praxisbewertung nötig. Für MVZ-Anteile an zahnarztärztlichen MVZ gelten eigene Bewertungsverfahren nach Gesellschaftsrecht.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Zahnärzte beim Praxiskauf und -verkauf und sorgt für lückenlosen Versicherungsschutz während der gesamten Übergabephase.

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