Für die Gründung einer Zahnarztpraxis muss der Zulassungsantrag bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) mindestens sechs Monate vor dem geplanten Praxisstart gestellt werden; das Bearbeitungsverfahren beim Zulassungsausschuss dauert drei bis sechs Monate.

Hintergrund

Zahnärzte, die eine eigene Praxis eröffnen und gesetzlich Versicherte behandeln möchten, benötigen eine Zulassung als Vertragszahnarzt bei der KZV. Der Antrag muss vollständig mit Approbationsurkunde, Facharztanerkennung, Nachweis über den Praxisstandort und Berufshaftpflichtnachweis eingereicht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss vor dem ersten Behandlungstag bestehen. Die Landeszahnärztekammer muss innerhalb von vier Wochen nach Praxisaufnahme informiert werden. Das Finanzamt ist innerhalb von vier Wochen nach Praxiseröffnung zu informieren, um eine Steuernummer zu erhalten. Hygienepläne und ein QM-System müssen zum Start betriebsbereit sein.

Wann gilt das nicht?

In einem MVZ als angestellter Zahnarzt entfällt die eigene KZV-Zulassung; der Antrag ist vom MVZ-Träger zu stellen. Reine Privatpraxen ohne GKV-Behandlung benötigen keine KZV-Zulassung.

Quellen

Ärzteversichert unterstützt angehende Zahnarzt-Praxisinhaber dabei, alle Versicherungen fristgerecht vor Praxisgründung zu klären und lückenlos abgesichert zu starten.

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