Hintergrund
Für GKV-versicherte Ärzte in Anstellung und Ärzte ohne Vollversicherung ist eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, für Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken) und Kieferorthopädie acht Monate. Wer den Tarif ohne Wartezeit abschließen möchte, kann dies bei manchen Versicherern tun, wenn keine bestehende Behandlungsbedürftigkeit vorliegt oder Gruppenverträge über Ärztekammern genutzt werden. Die Kündigung ist meist nur zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist möglich. Jahreshöchstbeträge für Zahnersatz – häufig 1.000 bis 3.000 Euro im ersten Jahr, steigend bis zum Erreichen der Volldecker-Grenzen – müssen beachtet werden.
Wann gilt das nicht?
Für PKV-vollversicherte Ärzte ist eine separate Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht notwendig, da ihre PKV Zahnersatz bereits umfassend abdeckt. Unfallbedingte Zahnschäden werden über die Unfallversicherung abgedeckt – ohne Wartezeit.
Quellen
Ärzteversichert vergleicht Zahnzusatztarife für Ärzte und weist auf Besonderheiten bei Wartezeiten und Jahresbudgets hin.
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