Niedergelassene Ärzte sollten Praxiskapital und Privatvermögen klar trennen und privat auf das ärztliche Versorgungswerk, ein breit gestreutes ETF-Portfolio und Immobilien als Inflationsschutz setzen.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte erzielen je nach Fachgebiet und Kassenanteil Jahresgewinne von 100.000 bis 400.000 Euro. Ihre größte Herausforderung: Die Praxis bindet Kapital und ist selbst eine Kapitalanlage, deren Wert beim Verkauf realisiert wird. Daneben brauchen sie eine von der Praxis unabhängige Privatvorsorge. Das ärztliche Versorgungswerk sollte maximiert werden. Ein ETF-Portfolio aus globalen Aktienindizes deckt Kursrisiken breit ab. Vermietete Immobilien schaffen laufende Erträge und Abschreibungsvorteile (AfA 2 bis 3 Prozent). Rürup-Renten können bei hohem Grenzsteuersatz (42 bis 45 Prozent) als zusätzlicher Steuerspareffekt genutzt werden (Beitragsabzug bis 29.344 Euro pro Jahr, Stand 2025).

Wann gilt das nicht?

Bei zu hoher Praxisverschuldung sollte Privatvermögen zur Liquiditätssicherung eingesetzt werden, bevor neue Investments getätigt werden. Kapitalintensive Fachrichtungen (Radiologie, Chirurgie) haben höheres Investitionsrisiko.

Quellen

Ärzteversichert unterstützt niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei der ganzheitlichen Vermögensplanung und der optimalen Verzahnung von Praxis- und Privatfinanzen.

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