Hintergrund
Seit 2021 sind alle Vertragsarztpraxen verpflichtet, an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen zu sein; Nichteinhaltung führt zu Honorarkürzungen von 2,5 Prozent. Der TI-Anschluss erfolgt über zugelassene Konnektoren und erfordert keine gesonderte Genehmigung, aber eine Registrierung beim Hersteller und der gematik GmbH. Das BSI veröffentlicht Mindeststandards für IT-Sicherheit in Arztpraxen; kritische Sicherheitsupdates müssen innerhalb von 30 Tagen eingespielt werden. Jede Datenpanne muss innerhalb von 72 Stunden der Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet werden (Art. 33 DSGVO). Konnektoren und TI-Hardware müssen zertifiziert und regelmäßig aktualisiert werden.
Wann gilt das nicht?
Privatarztpraxen ohne GKV-Zulassung sind nicht zur TI-Anbindung verpflichtet, aber DSGVO-Pflichten gelten für alle Praxen. Sehr kleine Praxen (Einzelarztpraxis ohne Angestellte) können vereinfachte IT-Sicherheitskonzepte nutzen.
Quellen
- KBV: Telematikinfrastruktur
- Bundesgesundheitsministerium: Digitale Infrastruktur
- BaFin: Datenschutz und IT-Sicherheit
Ärzteversichert informiert über Cyber-Versicherungen für Arztpraxen, die im Falle eines IT-Sicherheitsvorfalls finanzielle Schäden abdecken.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →