Hintergrund
Die Praxisabgabe für Kassenärzte durchläuft mehrere Pflichtschritte. Der abgebende Arzt erklärt den Verzicht auf die Kassenzulassung beim Zulassungsausschuss. Daraufhin schreibt die KV den Vertragsarztsitz aus. Die Genehmigung des Nachfolgers durch den Zulassungsausschuss erfolgt nach dem Ausschreibungsverfahren. Ohne diese Genehmigung darf die Praxis nicht als kassenzugelassene Praxis übergeben werden. Der Kaufvertrag bedarf keiner behördlichen Genehmigung, muss aber notariell beurkundet werden, wenn Immobilien übertragen werden. Das Finanzamt ist über die Betriebsübergabe innerhalb von vier Wochen zu informieren. Die Berufshaftpflicht für vergangene Behandlungsfehler (Nachhaftungsversicherung) muss separat vereinbart werden.
Wann gilt das nicht?
Bei Privatarztpraxen ohne GKV-Zulassung entfällt das KV-Ausschreibungsverfahren. In überversorgten Gebieten kann die KV den Vertragsarztsitz entziehen, ohne einen Nachfolger zuzulassen.
Quellen
Ärzteversichert klärt bei Praxisabgaben, welche laufenden Versicherungsverträge auf den Nachfolger übergehen und welche enden oder angepasst werden müssen.
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