Hintergrund
Die Praxisausfallversicherung sichert die laufenden Betriebskosten und den Einkommensausfall ab, wenn ein Arzt durch Krankheit, Unfall oder Sachschaden ausfällt. Beim Abschluss muss der durchschnittliche Jahresumsatz der Praxis angegeben werden; auf dieser Basis berechnet der Versicherer die tägliche Versicherungsleistung. Für Neugründer ohne Vergangenheitszahlen werden Planungsrechnungen akzeptiert. Die Gesundheitsprüfung erfolgt in der Regel nur bei sehr hohen Versicherungssummen (über 200 Euro Tagessatz). Die Versicherung sollte zeitnah nach Praxisgründung oder -übernahme abgeschlossen werden; rückwirkende Deckung ist nicht möglich.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte (ohne eigene Praxis) können keine Praxisausfallversicherung abschließen; für sie ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung das richtige Instrument. MVZ-Träger haben eigene Betriebsunterbrechungsversicherungen.
Quellen
- GDV: Betriebsunterbrechungsversicherung
- VVG: Allgemeine Versicherungsvertragsregeln
- Bundesärztekammer: Praxisabsicherung
Ärzteversichert berechnet für niedergelassene Ärzte die optimale Tagessatzleistung der Praxisausfallversicherung auf Basis der aktuellen Praxiszahlen.
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