Hintergrund
Praxisfinanzierungen werden in der Regel über spezialisierte Ärztekreditinstitute oder Sparkassen abgewickelt. Für eine Neugründung reichen Einkommensnachweise und ein Businessplan mit realistischer Umsatzplanung; für Übernahmen sind zusätzlich die letzten drei Jahresabschlüsse der Praxis erforderlich. Die KV-Zulassung gilt als implizite Sicherheit, da sie ein stabiles Honorareinkommen garantiert. KfW-Förderkredite (ERP-Gründerkredit – Startgeld, Universalkredit) können bei zertifizierten Beratungsstellen beantragt werden; Anträge müssen vor Auszahlung des Kredits gestellt sein. Bei Förderkrediten der Bundesländer (z. B. NRW.BANK, Bayern Kapital) gelten eigene Antragsvoraussetzungen und Verwendungsnachweispflichten.
Wann gilt das nicht?
Bei Leasingfinanzierungen für Praxisgeräte entfällt der klassische Bankkredit; der Leasingvertrag ist direkt mit dem Leasinggeber zu schließen. Privatkredite ohne Zweckbindung können ohne Unterlagen abgeschlossen werden.
Quellen
- KfW: ERP-Gründerkredit
- Bundesärztekammer: Praxisfinanzierung
- BMF: Investitionsförderung Freiberufler
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisfinanzierung gleichzeitig eine Risikolebensversicherung als Kreditabsicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
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