Für eine Praxisgründung in Deutschland benötigen Ärztinnen und Ärzte mehrere behördliche Genehmigungen und Zulassungen, die je nach Versorgungsform variieren.
Hintergrund
Die wichtigste Voraussetzung ist die staatliche Approbation als Arzt oder Ärztin gemäß der Bundesärzteordnung (BÄO). Darüber hinaus gilt:
- Arztregistereintragung: Vor der Antragstellung beim Zulassungsausschuss muss man im Arztregister der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen sein.
- Kassenzulassung: Die Zulassung als Vertragsarzt erteilt der Zulassungsausschuss gemäß § 95 SGB V. In gesperrten Planungsbereichen ist nur eine Zulassung über Sonderbedarfstatbestände oder Praxisübernahme möglich.
- Berufsrechtliche Anzeige: Die Niederlassung muss der zuständigen Ärztekammer gemeldet werden.
- Betriebsstättennummer: Die Kassenärztliche Vereinigung vergibt nach der Zulassung eine Betriebsstättennummer (BSNR).
- Gewerbeanmeldung: Eine klassische Arztpraxis gilt als Freiberufler; dennoch kann je nach Bundesland eine Anzeige beim Ordnungsamt erforderlich sein.
- Hygienekonzept: Vor Praxiseröffnung ist ein Hygieneplan nach den Vorgaben des jeweiligen Landesrechts (z. B. gemäß IfSG) vorzulegen.
Die Planungsfristen für die Kassenzulassung können mehrere Monate betragen. Wer eine reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung eröffnet, benötigt lediglich die Approbation und die kammerbezogene Anzeige.
Wann gilt das nicht?
Für angestellte Ärzte in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder als Angestellte in einer Praxis entfällt die eigene Kassenzulassung. Auch Privatärzte ohne GKV-Abrechnung benötigen keine Kassenzulassung, sind aber gleichwohl kammerpflichtig und approbationspflichtig. In bestimmten Sonderversorgungsformen (z. B. Ermächtigung) gelten abweichende Regelungen.
Auf Ärzteversichert finden Sie weitere Hinweise zu den Absicherungspflichten rund um die Praxisgründung, insbesondere zur Berufshaftpflicht.
Quellen
- KBV: Niederlassung als Vertragsarzt
- SGB V § 95 – Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
- Bundesärztekammer: Niederlassung
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