Allgemeinmediziner brauchen eine Geräteversicherung, die die typischen diagnostischen Instrumente der Hausarztpraxis gegen Schäden, Ausfall und Diebstahl absichert.

Eine Elektronik- oder Geräteversicherung schützt in der allgemeinmedizinischen Praxis vor allem EKG-Geräte, Ultraschallgeräte, Lungenfunktionsmessgeräte und Laborgeräte. Schadenfälle können schnell mehrere tausend Euro kosten, da viele Geräte nicht mehr reparierbar sind und direkt ersetzt werden müssen.

Hintergrund

Das Geräteportfolio einer Allgemeinarztpraxis ist überschaubar, aber essenziell für die Versorgung. Zu den typisch versicherten Geräten gehören:

  • EKG-Gerät: Kostenwert 1.000 bis 5.000 Euro; bei Ausfall verzögert sich die Herzdiagnostik.
  • Ultraschallgerät: Werte zwischen 8.000 und 25.000 Euro sind üblich.
  • Spirometer / Lungenfunktionsmessgerät: Für COPD-Diagnostik unverzichtbar, Wert 1.500 bis 4.000 Euro.
  • Praxiscomputer und TI-Hardware: Telematikinfrastruktur-Komponenten müssen separat betrachtet werden.
  • Otoskop und Ophthalmoskop: Kleingeräte, aber bei Verlust sofort ersetzungsbedürftig.

Eine Geräteversicherung (oft als Inhalt- oder Elektronikversicherung gestaltet) deckt typischerweise Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Bedienungsfehler und Kurzschluss ab. Die Jahresprämie für eine Allgemeinarztpraxis liegt je nach Gerätewert zwischen 200 und 600 Euro.

Ärzteversichert empfiehlt, alle Geräte mit aktuellem Neuwert in einem Geräteregister zu listen und die Versicherungssumme jährlich zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

Geleaste oder gemietete Geräte sind häufig über den Leasinggeber versichert; eine Doppelversicherung sollte vermieden werden. Im Klinikbereich greift die Geräteversicherung des Krankenhauses, nicht die eigene Praxispolice.

Quellen

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